In der folgenden Beschreibung wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit ausschließlich die männliche Form verwendet. Sie bezieht sich jedoch grundsätzlich auf Personen sämtlichen Geschlechts.
Allgemeines zu Spielberechtigungen
Zur Teilnahme an Wettkämpfen des BVR und seiner angeschlossenen Vereine sind nur die Spieler berechtigt, die im Besitz einer gültigen Spielberechtigung für einen dieser Vereine sind. - Ausnahmen sind im Freizeit-/Breitensport möglich, sofern in der Ausschreibung entsprechend darauf hingewiesen wurde.
Jeder Spieler bekommt eine Spielberechtigungs-Nummer (Spieler-ID). Diese Spieler-ID ist einmalig und gilt lebenslang für eine Person.
Die Korrektheit der Daten (z.B. Schreibweisen des Namens oder Geburtsdatum) sind von besonderer Bedeutung. Im Zweifelsfalle muss sich ein Spieler durch einen amtlichen Ausweis identifizieren können, um seine Spielberechtigung vorzuweisen. Verantwortlich hierfür ist der antragstellende Verein.
Ein Spieler kann Mitglied mehrerer Vereine sein. Er besitzt jedoch die Spielberechtigung nur für einen Verein.
Eine Spielberechtigung kann nicht rückwirkend erteilt werden.
Bei einem Vereinswechsel oder Wechsel der Startberechtigung innerhalb des BVR oder aus einem anderen Landesverband des DBV ist die Spielberechtigung durch den neuen Verein in elektronischer Form über die Geschäftsstelle des BVR anzufordern.
Die Spielberechtigung erlischt, wenn der Spieler nicht mehr Mitglied eines Vereines ist, der einem Landesverband des DBV angehört.
Weiterführende Informationen hierzu findest du in der BVR Spielordnung.
Wie beantrage ich eine neue Spielberechtigung?
Berechtigte Personen eines Vereins (nur Vorsitzende, Sportwarte oder Jugendwarte) können eine neue Spielberechtigung für einen Spieler-/in mit Hilfe des Formulars per E-Mail an die BVR-Geschäftsstelle beantragen.
Das Formular muss vollständig und korrekt ausgefüllt werden, ansonsten erfolgt keine Bearbeitung.
Das Formular steht als PDF-Datei zur Verfügung. Die nötigen Eintragungen können mit üblichen PDF-Readern elektronisch vorgenommen und gespeichert werden. Die PDF-Datei die dann die nötigen Angaben enthält, ist per E-Mail an die BVR-Geschäftsstelle zu senden.
Für die Ausstellung einer neuen Spielberechtigung fallen Gebühren gem. BVR-Gebührenordnung an. Diese werden dem Verein mit Erteilung der Spielberechtigung in Rechnung gestellt.
Wie beantrage ich einen Wechsel einer Spielberechtigung?
Berechtigte Personen eines Vereins (nur Vorsitzende, Sportwarte oder Jugendwarte) können einen Wechsel einer Spielberechtigung für einen Spieler-/in mit Hilfe des Formulars per E-Mail an die BVR-Geschäftsstelle beantragen.
Das Formular muss vollständig und korrekt ausgefüllt werden, ansonsten erfolgt keine Bearbeitung.
Das Formular steht als PDF-Datei zur Verfügung. Die nötigen Eintragungen können mit üblichen PDF-Readern elektronisch vorgenommen und gespeichert werden. Die PDF-Datei die dann die nötigen Angaben enthält, ist per E-Mail an die BVR-Geschäftsstelle zu senden.
Für die Umschreibung einer Spielberechtigung fallen Gebühren gem. BVR-Gebührenordnung an. Diese werden dem Verein mit Übertragung der Spielberechtigung in Rechnung gestellt.
Einsortierung in bestehende Vereinsrangliste
Für den Fall, dass ein Spieler mit einer neuen Spielberechtigung in eine bestehende Vereinsrangliste für den Ligaspielbetrieb (RMM oder MMM) einsortiert werden soll, bitte wie folgt vorgehen:
- Nachdem der Verein die Spielberechtigung über die BVR Geschäftsstelle erhalten hat, schreibt der Verein die zuständigen Staffelleitung per E-Mail an.
- Teilt der Staffelleitung unter Nennung der betroffenen Spielberechtigung (Spieler-ID, Vorname, Name) die gewünschte Position in der Vereinsrangliste mit.
Die Regelungen und Voraussetzungen der BVR Spielordnung sind zu berücksichtigen.
Übersicht gültiger Spielberechtigungen
Eine Übersicht aller gültigen Spielberechtigungen kann jeder berechtigte eines Vereins (z.B. Vorsitzende, Sportwarte oder Jugendwarte) per E-Mail bei der BVR-Geschäftsstelle anfordern.