Vorläufige Änderung der Jugendordnung §8, Abs. 6

Der Gesamtvorstand hat gem. §11 Abs. 7 der Satzung eine vorläufige Ordnungsänderung beschlossen.

Um die Beschlüsse der DBV-Jugendwartetagung vom Dezember 2023 kurzfristig umsetzen zu können, ist eine vorläufige Ordnungsänderung erforderlich.
Abweichende Regelungen können dazu führen, dass BVR-Turniere nicht mehr in die DBV-Jugendrangliste aufgenommen werden können.

Nachfolgend die aktuelle, mit dieser Veröffentlichung vorläufig gültige Fassung der BVR-Jugendordnung §8, Abs. 6:

(6) Teilnahme und Meldung in mehreren Altersklassen

a) Die Einteilung der Spieler in Altersklassen erfolgt nach §10 der DBV-Spielordnung - Durchführungsbestimmungen.

b) Für Spieler der Altersklassen U11, U13 und U15 gelten die in der Anlage I (Ranglistenbestimmungen) der Jugendspielordnung des DBV festgelegten Teilnahmebeschränkungen bzgl. der Teilnahme an höheren Altersklassen.

c) In einer Disziplin ist an einem Tag immer nur die Meldung in einer Altersklasse möglich. Erfolgt keine Zulassung zu der gemeldeten Disziplin, so ist eine Nachmeldung zu einer anderen Altersklasse ohne Erhebung einer Nachmeldegebühr möglich, sofern diese Meldung gemäß den üblichen Regelungen zulässig ist und die Möglichkeit besteht, in dieser Altersklasse eine Nachmeldung vorzunehmen.

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