Vorläufige Änderung der Bezuschussungsordnung §1

Der Gesamtvorstand hat gem. §11 Abs. 7 der Satzung eine vorläufige Ordnungsänderung beschlossen.

Konkret wurde die Bezuschussungsordnung §1, die Zuschüsse für den Jugendbereich regelt, angepasst.
Die vorläufig gültige Fassung befindet sich im Anhang.

Um die Anträge/Abrechnungen zu erleichtern, steht ein separates Formular (Datei: Zuschuss_Antrag-Abrechnung_20211230.xls) unter DOWNLOADS > 60_FORMULARE zur Verfügung.
Dieses ist jeweils von den Teilnehmenden (oder einer erziehungsberechtigten Person) spätestens zwei Wochen nach Turnierende vollständig ausgefüllt per E-Mail als .xls Datei an die Geschäftsstelle zu senden.

 

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